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Führerschein auf Probe
 

Beschreibung

Dauer der Probezeit
Die Fahrerlaubnis wird gemäß § 2a Straßenverkehrsgesetz nach dem erstmaligen Erwerb zunächst für zwei Jahre auf Probe erteilt. Die Probezeit beginnt ab dem Zeitpunkt der Erteilung.
Begeht der Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis auf Probe während der Probezeit einen Verkehrsverstoß und wird deswegen eine Geldbuße von mindestens sechzig Euro festgesetzt oder ein Fahrverbot angeordnet, so hat die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen.
Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, weil innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen wurden, so darf eine neue Fahrerlaubnis nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar teilgenommen hat.

Verlängerung der Probezeit, gemäß § 2a Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz
Begeht der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe einen Verkehrsverstoß, wie oben genannt, und wurde die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Aufbauseminare
Ein Aufbauseminar ist eine von der Fahrschule durchgeführte Schulungsmaßnahme.
Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt werden, die über eine spezielle Erlaubnis verfügen!
Auskunft darüber, wann und wo das nächste Aufbauseminar abgehalten wird, erteilt der örtliche Fahrlehrerverband.

Rechtsgrundlagen

§ 2a Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz;

Gebühren

Es gibt keinen pauschalen Preis für die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Die Kursgebühren betragen in der Regel 300 bis 400 Euro.
 
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Behördennummer 115

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Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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